Rechtsprechung
BVerwG, 02.11.1973 - IV C 27.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Münster, 18.02.1972 - 1 K 674/71
- BVerwG, 02.11.1973 - IV C 27.72
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- BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71
Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1973 - IV C 27.72
Bereits im Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - (DVBl. 1973, 502 = Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 7) hat der erkennende Senat entschieden, daß § 131 Abs. 3 BBauG gleichermaßen für beplante wie für unbeplante Gebiete gilt: In den beplanten Gebieten möge zwar die Verschiedenheit der Nutzungsart dadurch berücksichtigt sein, daß nach der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 (BGBl. I S. 429) zwischen der jeweiligen Nutzungsart und dem jeweiligen Nutzungsmaß ein Zusammenhang bestehe.In dem bereits angeführten Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - hat der erkennende Senat die Anwendung des § 131 Abs. 3 BBauG in nichtbeplanten Gebieten einer Gemeinde bejaht, nachdem er festgestellt hatte, daß in der Gemeinde entsprechende neu erschlossene Gebiete mit unterschiedlicher Nutzungsart vorhanden waren.
Weder in seinem Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - (BVerwGE 38, 147) noch in dem mehrfach erwähnten Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - hat der Senat ausgesprochen, daß es bei Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes unzulässig sei, als Verteilungsmaßstab auf die durch die Ausnahme oder die Befreiung zugelassene Nutzung abzustellen.
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerwG, 02.11.1973 - IV C 27.72
Dem Verwaltungsgericht ist auch dahin zu folgen, daß sich die Nichtigkeit der Verteilungsvorschrift auf die gesamte Satzung auswirkt, gleich, ob man § 139 BGB entsprechend anwendet (BVerfG, Beschluß vom 28. Januar 1970 in BVerfGE 27, 391 [399]) oder darauf abstellt, ob der ungültige Teil mit den übrigen Bestimmungen der Satzung in einem derart engen Zusammenhang steht, daß sich wegen dieser Verflechtung eine Aufteilung in gültige und ungültige Bestimmungen verbietet (BVerfG, Beschluß vom 12. November 1958 in BVerfGE 8, 274 [301]). - BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück
Auszug aus BVerwG, 02.11.1973 - IV C 27.72
Weder in seinem Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - (BVerwGE 38, 147) noch in dem mehrfach erwähnten Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - hat der Senat ausgesprochen, daß es bei Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes unzulässig sei, als Verteilungsmaßstab auf die durch die Ausnahme oder die Befreiung zugelassene Nutzung abzustellen. - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68
Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1973 - IV C 27.72
Dem Verwaltungsgericht ist auch dahin zu folgen, daß sich die Nichtigkeit der Verteilungsvorschrift auf die gesamte Satzung auswirkt, gleich, ob man § 139 BGB entsprechend anwendet (BVerfG, Beschluß vom 28. Januar 1970 in BVerfGE 27, 391 [399]) oder darauf abstellt, ob der ungültige Teil mit den übrigen Bestimmungen der Satzung in einem derart engen Zusammenhang steht, daß sich wegen dieser Verflechtung eine Aufteilung in gültige und ungültige Bestimmungen verbietet (BVerfG, Beschluß vom 12. November 1958 in BVerfGE 8, 274 [301]).